kfw 2015Die KFW reagiert auf die erhöhten Ansprüche der Bundesregierung, die Anlagentechnik und Bauweisen in Gebäuden erfordern von
Baufirmen mehr Know-how. Die energieeffizienten Berechnungsmethoden und Komponenten werden umfangreicher und teurer.
 
Ab. 01.08.2015 erhöht die KFW die Zuschüsse im Neubau- und im Sanierungsbereich wie folgt:
 
Sanierung
Ebenfalls förderfähig sind Beratung, Planung und Baubegleitung sowie notwendige Nebenarbeiten.
Sind die Kosten einer energetischen Sanierung gesondert ausgewiesen, können diese auch beim Erwerb von saniertem Wohnraum gefördert werden.
 
Bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bekommen Sie einen langfristigen zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit bzw. 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen.
Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss je nach KfW-Effizienzhaus-Standard von 12,5 (KfW-Effizienzhaus Denkmal) bis 27,5 Prozent (KfW-Effizienzhaus 55),
bei Einzelmaßnahmen 7,5 Prozent des Zusagebetrages.
 
Für Eigenfinanzieren steigen die Zuschusshöhen je nach KfW-Effizienzhaus-Standard auf 10 Prozent (KfW-Einzelmaßnahmen)
Bis zu 30,0 Prozent (KfW-Effizienzhaus 55) je Wohneinheit.
 
Förderfähig sind zukünftig auch analog zum Programm Vor-Ort-Beratung des BAFA – energieeffiziente
Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt
bzw. die Bauanzeige erstattet wurde (bislang 01.01.1995).
 
Neubau Neues Förderangebot zum 01.04.2016
 
Zum 31.03.2016 stellt die KFW die in den letzten Jahren überaus erfolgreiche Förderung des KfW-Effizienzhaus
70 ein.
 
Einführung des neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Ab dem 01.04.2016 wird der Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit einem attraktiven Tilgungszuschuss
angeboten, der die Errichtung von besonders energieeffizienten Wohngebäuden fördert,
bei denen ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs am Gebäude erzeugt und gespeichert wird.
 
Der Förderhöchstbetrag wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht.
 
Einführung einer 20-jährigen Zinsbindung
Für die 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt.
 
Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung bei Neubauvorhaben.
Für Anträge ab dem 01.04.2016 wird die erforderliche energetische Fachplanung und Baubegleitung
für Neubauten durch einen Sachverständigen im Programm „Energieeffizient Bauen und
Sanieren – Baubegleitung“ (431) gefördert.