Erstellung des Energieausweises für Wohn- und Nichtwohngebäude
Wichtige Änderung zur ENEV 2014, ab 01.05.2014:

Die wichtigsten Änderungen zum Energieausweis sind:

Neuskalierung mit Angabe von Energieeffizienzklassen im Bandtacho. Vorlagepflicht bei Vermietung und Verkauf bis hin zu Pflichtangaben zur Energieeffizienz bei Immobilienanzeigen.

Seit 2008 müssen Hausbesitzer bei der Neuvermietung beziehungsweise beim Verkauf eines Gebäudes einen Energieausweis vorlegen.

Der Energieausweis ist Pflicht: Immobilieneigentümer dokumentieren damit die Energieeffizienz ihres Hauses oder ihrer Wohnung.

Käufer oder Mieter können mit den darin enthaltenen Kenndaten die zu erwartenden Energiekosten des Objektes abschätzen. Geringe Heizkosten erhöhen den Wert Ihres Hauses und verbessern die Chancen bei der Vermarktung und Vermietung.

Dem Energieausweis sind Vorschläge für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes (kostengünstige Modernisierungsvorschläge für Bestandsgebäude) beizufügen, sofern diese möglich sind.

Wir erstellen Ihnen den gesetzlich notwendigen Energieausweis für Ihr individuelles Objekt im Zuge der Vermaklerung kostenlos, sprechen Sie uns an.